Wohnen am Waldrand: Haus und Grundstück wirksam vor Waldbrand schützen

Ein Haus am Rand eines Waldes oder Naturgebiets bietet Ruhe, Aussicht und direkten Zugang zur Landschaft. Gleichzeitig entsteht eine besondere Schnittstelle zwischen Gebäude und Vegetation. Bei langer Trockenheit, Hitze und Wind können trockenes Gras, Laub, Reisig oder Funken zu einem Brandrisiko werden. Entscheidend ist deshalb nicht eine einzelne Schutzmassnahme, sondern das Zusammenspiel aus gepflegtem Grundstück, widerstandsfähiger Gebäudehülle, sicherer Nutzung des Aussenraums und einem vorbereiteten Verhalten für den Ernstfall. Waldbrände bleiben in der Schweiz im internationalen Vergleich meist kleinräumig, doch die Bedingungen verändern sich. Längere Trockenperioden erhöhen die Gefahr auch in Regionen, die früher selten betroffen waren. Besonders an Siedlungsrändern lohnt es sich deshalb, mögliche Brandwege systematisch zu unterbrechen: vom trockenen Waldboden über Garten und Terrasse bis zu Fassade, Dach und Gebäudeöffnungen.

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Klimafitte Bäume und Sträucher: Gehölze für Tiere und trockene Sommer

Heissere Sommer, längere Trockenperioden und zunehmend aufgeheizte Siedlungsräume verändern die Bedingungen für Bäume und Sträucher in Mitteleuropa. Bei Neupflanzungen zählt deshalb stärker, ob ein Gehölz Wärme und zeitweisen Wassermangel verträgt. Für einen ökologisch wertvollen Garten reicht Trockenheitsverträglichkeit allein jedoch nicht: Geeignete Arten können zugleich Blüten, Früchte, Raupenfutter, Verstecke und Nistmöglichkeiten für heimische Tiere bieten. Besonders interessant sind Gehölze, die bereits heute an warmen oder trockenen Standorten Mitteleuropas vorkommen. Feldahorn, Elsbeere, Speierling und manche Eichen gehören ebenso dazu wie Kornelkirsche, Weissdorn, Schlehe, Wolliger Schneeball und Wildrosen. Entscheidend ist allerdings keine allgemeine Liste von „Klimabäumen“: Boden, Winterhärte, Wurzelraum, Wasserversorgung und die spätere Grösse müssen zum konkreten Standort passen.

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Grosse Tanne wird innen braun: Ursachen erkennen und richtig handeln

Wenn eine grosse Tanne im Garten im Inneren braun wird, muss das noch kein Zeichen für einen sterbenden Baum sein. Immergrüne Nadelbäume behalten ihre Nadeln nicht unbegrenzt: ältere, stark beschattete Nadeljahrgänge werden regelmässig abgestossen. Problematischer wird die Verfärbung, wenn sie sich bis an die äusseren Zweigspitzen ausbreitet, ganze Äste vertrocknen oder Stamm und Wurzelbereich weitere Auffälligkeiten zeigen. Gerade nach heissen und trockenen Sommern lohnt eine genaue Kontrolle. Wassermangel, verdichteter Boden, Veränderungen im Wurzelraum, Krankheiten und Schädlinge können ähnliche Symptome hervorrufen. Bei einer mehrere Meter hohen Tanne kommt zusätzlich die Sicherheit ins Spiel: Abgestorbene Starkäste oder auffällige Stammdefekte sollten nicht vom Boden aus mit einer Ferndiagnose beurteilt werden.

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Gossau SG: Gasbrenner löst Wiesenbrand aus – 6'500 Franken Schaden an Zaun und Wiesland

Am Donnerstagnachmittag (27.08.2026) ist ein Stück Wiesland in Brand geraten. Die Feuerwehr konnte das Feuer rasch löschen. Am Wiesland und an einem Zaun entstand Sachschaden von rund 6'500 Franken.

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Neues Gewächshaus am Oeschberg vereint Ausbildung, Pflanzenproduktion, Nachhaltigkeit

Nach rund zweijähriger Bauzeit sind die Arbeiten am neuen Gewächshaus der Gartenbauschule Oeschberg in Koppigen offiziell abgeschlossen. Unter einem Dach und auf rund 3’600 Quadratmetern befinden sich nun die Pflanzenproduktion, der Blumenladen, eine überdachte Ausstellungsfläche sowie Schulungs- und Technikräume. Ergänzend ist ein neues Garderobengebäude am Standort der alten Schreinerei entstanden. Die Gartenbauschule Oeschberg in Koppigen ist die bedeutendste Bildungsstätte im Bereich Garten- und Landschaftsbau, Pflanzenproduktion und Floristik in der Schweiz. Die alte Anlage genügte den Anforderungen einer modernen, praxisorientierten Ausbildung nicht mehr. Mit den neuen Gebäuden erhält die Gartenbauschule zukunftsgerichtete Infrastrukturen. Nach rund 20 Monaten intensiver Bauzeit wurde das erfolgreiche Projekt heute Montag, 24. August 2026, mit einer kleinen Feier abgeschlossen. Für Amtsvorsteher und Kantonsbaumeister Dominik Frei vom Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern ist dies nicht nur ein wichtiges Bauprojekt: „Der Kanton Bern investiert damit in den Bildungsstandort Bern und in die Qualifikation junger Berufsleute.“

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Gemüse-Saisonkalender Schweiz: Was von August bis Juli Saison hat

Im August ist die Auswahl an Schweizer Gemüse besonders gross. Tomaten, Gurken, Peperoni, Auberginen und Zucchetti stehen neben Bohnen, Broccoli, Blumenkohl, Fenchel, Rüebli, Krautstiel und den ersten Kürbissen. Wenige Wochen später verändert sich das Bild: Im Herbst gewinnen Kohl, Wurzelgemüse und lagerfähige Sorten an Bedeutung, im Winter bestimmen Lauch, Randen, Pastinaken, Federkohl, Rosenkohl und Knollensellerie die Küche. Ab März und April kommen frische Blattgemüse, Radieschen und Spargeln zurück, bevor der Frühsommer erneut die grosse Gemüsevielfalt eröffnet. Dieser grosse Saisonratgeber folgt dem Schweizer Gemüsejahr bewusst von August bis Juli. Grundlage sind die Saisonangaben der Schweizer Gemüseproduzenten, ergänzt und gegengeprüft mit aktuellen Schweizer Saisonkalendern. Aufgeführt werden ausschliesslich Gemüse und Salate: Früchte und Beeren erhalten einen eigenen Saisonratgeber, Pilze und Küchenkräuter bleiben ebenfalls draussen. Rhabarber ist botanisch ein Gemüse und wird deshalb hier eingeordnet. Bei einzelnen Sorten umfasst „Saison“ neben der frischen Ernte auch Schweizer Lagerware oder geschützten Anbau. Erntebeginn und Ernteende können sich je nach Witterung, Region und Höhenlage von Jahr zu Jahr etwas verschieben.

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Japankäfer im Garten erkennen: Merkmale, Schäden und richtiges Melden

Der Japankäfer ist kaum grösser als eine Kaffeebohne, kann aber Blätter, Blüten, Früchte und Rasenflächen erheblich schädigen. Im Spätsommer sind erwachsene Tiere weiterhin aktiv. Für eine sichere Bestimmung zählen vor allem die weissen Haarbüschel am Hinterleib: Ein Verdachtsfund muss in der Schweiz umgehend dem kantonalen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden. Die Bekämpfung richtet sich nach der lokalen Befallssituation. Deshalb gelten in einzelnen Befallsherden und Pufferzonen besondere Vorschriften für Rasenbewässerung, Grüngut, Erde oder Pflanzen mit Wurzelballen. Entscheidend sind der aktuelle Zonenplan und die Anordnungen des jeweiligen Kantons. Der folgende Überblick entspricht dem Informationsstand vom 23. August 2026.

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Starkregen am Haus: Schutz vor Oberflächenabfluss, Hangwasser und Rückstau

Starkregen kann Gebäude auch weit entfernt von Bächen, Flüssen und Seen überfluten. Kann Niederschlagswasser nicht ausreichend versickern oder von der Entwässerung aufgenommen werden, fliesst es über Strassen, Vorplätze, Gärten und Hänge ab. Besonders gefährdet sind tiefliegende Hauseingänge, Kellerfenster, Lichtschächte, Aussentreppen und Garagenrampen. Ein wirksamer Gebäudeschutz beginnt deshalb bereits beim Gelände und bei den möglichen Fliesswegen. Für die Schweiz steht mit der Gefährdungskarte Oberflächenabfluss eine flächendeckende Grundlage zur Verfügung. Sie zeigt mögliche Abflusswege und Bereiche mit potenzieller Überflutung, ersetzt jedoch keine Beurteilung des einzelnen Grundstücks. Gute Vorsorge verbindet Geländeplanung, geschützte Gebäudeöffnungen und eine fachgerecht ausgeführte Liegenschaftsentwässerung. Mobile Barrieren können das Konzept ergänzen, sind wegen der oft kurzen Vorwarnzeit bei Starkregen jedoch nur bedingt geeignet.

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Basel BS: Gartenhaus an Lehenmattstrasse in Vollbrand – Feuerwehr verhindert Ausbreitung

Am Sonntag, 16. August 2026, circa 02.45 Uhr haben die Berufsfeuerwehr der Rettung Basel-Stadt und die Milizfeuerwehr Basel-Stadt (Kompanie Grossbasel) zu einem Brand an die Lehenmattstrasse ausrücken müssen. Sie hatte das Feuer rasch unter Kontrolle. Verletzt wurde niemand.

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Miglieglia TI: 59-Jähriger stürzt bei Arbeiten in Graben – Lebensgefahr nach Kopfverletzung

Die Kantonspolizei teilt mit, dass es gestern kurz vor 11 Uhr an der Via Cantonale in Miglieglia zu einem Arbeitsunfall gekommen ist. Ein 59-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Raum Lugano führte am Strassenrand Mäharbeiten durch.

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Freiburg: Regen angekündigt, Feuerverbot bleibt bestehen – Lage weiter angespannt

Trotz der für dieses Wochenende erwarteten Niederschläge bleibt die Lage im Kanton kritisch. Der Kantonale Stab Bevölkerungsschutz (KSBS) analysiert die Situation laufend. Die Bevölkerung wird gebeten, das weiterhin geltende Feuerverbot einzuhalten.

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Gossau SG: Brand auf Gartensitzplatz verursacht Schaden von über 50'000 Franken

Am Mittwochabend (12.08.2026) ist auf einem Gartensitzplatz eines Mehrfamilienhauses ein Brand ausgebrochen. Es entwickelte sich starker Rauch. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen. Es entstand Sachschaden von über 50'000 Franken.

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Obstbäume schneiden: Der richtige Zeitpunkt und die wichtigsten Grundregeln

Ein Obstbaum braucht nicht möglichst viele Schnitte, sondern die richtigen. Eine gut aufgebaute Krone soll stabil bleiben, Licht ins Innere lassen und tragfähiges Fruchtholz entwickeln. Gleichzeitig reagiert jeder Schnitt auf das Wachstum des Baumes: Ein kräftiger Winterschnitt kann starke neue Triebe anregen, während ein gezielter Sommerschnitt das Wachstum eher beruhigt. Deshalb entscheiden Zeitpunkt, Obstart, Alter und Zustand des Baumes darüber, was tatsächlich sinnvoll ist. Besonders im August stellt sich die Frage neu. Bei Apfel und Birne können jetzt einzelne stark wachsende Triebe entfernt und dicht beschattete Kronen vorsichtig geöffnet werden. Bei verschiedenen Steinobstarten fällt ein geeigneter Schnittzeitraum häufig mit oder nach der Ernte zusammen. Ein sommerlicher Schnitt ist jedoch kein Freipass für einen radikalen Rückschnitt. Gerade bei Hitze und Trockenheit sollten geschwächte Bäume möglichst wenig zusätzlich belastet werden. Grössere Korrekturen lassen sich oft besser planen und auf mehrere Jahre verteilen.

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Hecken schneiden im August: Was in der Schweiz erlaubt ist und Vögel bei Hitze schützt

Der August 2026 ist in der Schweiz aussergewöhnlich heiss und trocken. Gleichzeitig stehen viele Hecken dicht im Laub, wachsen über Grundstücksgrenzen oder ragen an Wege und Ausfahrten. Ein kräftiger Rückschnitt ist jetzt jedoch gleich aus mehreren Gründen problematisch: In den Gehölzen können noch Vögel brüten oder Schutz suchen, und viele Pflanzen stehen aufgrund der anhaltenden Trockenheit bereits unter Belastung. Wer schneiden muss, sollte deshalb besonders zurückhaltend vorgehen und grössere Arbeiten möglichst auf den Winter verschieben. Für die Schweiz gilt keine einfache landesweit identische Kalenderfrist für jede private Gartenhecke. Entscheidend sind der Schutz brütender Vögel, mögliche kantonale oder kommunale Vorschriften sowie die Verkehrssicherheit. Die Schweizerische Vogelwarte empfiehlt, Hecken und Sträucher ausserhalb der Brutzeit zu schneiden, vorzugsweise zwischen November und März. Im August können dennoch einzelne Korrekturen nötig sein: etwa wenn Zweige ein Trottoir einengen oder die Sicht an einer Ausfahrt beeinträchtigen. Dann gilt: so wenig wie möglich schneiden und den betroffenen Bereich vorher sorgfältig auf aktive Nester kontrollieren.

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Richtig giessen bei Hitze und Trockenheit: So bleiben Garten, Rasen und Pflanzen gesund

Die Schweiz erlebt Mitte August 2026 eine aussergewöhnlich trockene Phase. Am 11. August gilt auf der nationalen Trockenheitsplattform weiterhin die höchste Gefahrenstufe 4 für die gesamte Schweiz. Gleichzeitig setzen hohe Temperaturen Böden, Gemüsebeeten, Kübelpflanzen und Rasenflächen zu. Gerade jetzt entscheidet deshalb weniger die Häufigkeit des Giessens als die Technik: Kleine Wassermengen befeuchten oft nur die obersten Zentimeter. Kräftige, langsame Wassergaben erreichen dagegen die eigentliche Wurzelzone und können Pflanzen länger versorgen.

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Kanton Luzern: Absolutes Feuerverbot wegen extremer Trockenheit und Waldbrandgefahr

Die aussergewöhnliche Trockenheit wirkt sich zunehmend auf Wald, Gewässer und Wasserlebewesen aus. Aufgrund der sehr grossen Waldbrandgefahr erlässt der Kanton auf dem ganzen Kantonsgebiet (inklusive Gewässer) ein absolutes Feuerverbot im Freien. Damit ist neu auch das Entzünden von Feuer in befestigten Feuerstellen und in Kohlegrills im ganzen Kantonsgebiet verboten. Die Bevölkerung wird zu grösster Vorsicht beim Umgang mit brennbaren Materialien sowie zu einem sorgsamen Umgang mit Trinkwasser aufgerufen. Für die Fische ist die Situation teilweise existenzbedrohend. Die weiterhin anhaltende Trockenheit und Hitze in Kombination mit Wind verschärft die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern weiter. Zudem ist auch die Situation hinsichtlich verfügbaren Löschwassers zunehmend angespannt. In Absprache mit dem Feuerwehrinspektorat der Gebäudeversicherung Luzern und der Umweltschutzpolizei Luzern erlässt der Kanton Luzern deshalb die höchstmögliche Waldbrand-Gefahrenstufe und verfügt ein absolutes Feuerverbot im Freien.

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