Behörden

Hecke, Baum, Strauch: Was Grundeigentümer an Strassen und Trottoirs beachten müssen

Die Hecke wächst, die Äste hängen tiefer, und irgendwann ragt das Grün auf den Gehweg oder verdeckt die Sicht an der Ausfahrt. Was im eigenen Garten harmlos wirkt, kann für andere Verkehrsteilnehmende gefährlich werden – und für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer rechtliche Konsequenzen haben. In der Schweiz gilt: Wer ein Grundstück besitzt, ist für die Bepflanzung an Strassen und Trottoirs verantwortlich. Das ist keine Frage der Kulanz, sondern des Gesetzes. In allen Kantonen sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Bäume, Sträucher und Hecken den Verkehr weder behindern noch gefährden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften werden die Arbeiten durch kantonale Strassenwärter oder Gemeindewerkhöfe auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden. Es lohnt sich also, jetzt nachzuschauen – bevor jemand anderes es tut.

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Waldbrand in der Schweiz: Gefahrenstufen, Feuerverbote und richtiges Verhalten

Ein weggeworfener Zigarettenstummel, ein unbeaufsichtigtes Lagerfeuer, ein Blitzeinschlag in ausgetrocknetem Gras: Waldbrände entstehen schnell und breiten sich unter bestimmten Bedingungen rasend aus. Anfang Juli 2026 gelten in mehreren Schweizer Kantonen – darunter Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Uri und St. Gallen – Feuerverbote der Stufe 4. Was das bedeutet, wie man sich verhält und warum der Wald in der Schweiz aktuell besonders gefährdet ist, erklärt dieser Ratgeber. Das Waldbrandinformationssystem des Bundes, das seit 2022 in Zusammenarbeit von Bund und Kantonen betrieben wird, bewertet die Waldbrandgefahr täglich anhand von fünf Stufen. Die Gefahrensituationen sind in fünf Stufen unterteilt und werden mit situationsbedingten Massnahmen begleitet. Aktuell befinden sich weite Teile der Schweiz auf Stufe 4 – und die Situation spitzt sich zu.

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Unkraut abflammen: Wie man es richtig macht, Brände verhindert und was erlaubt ist

Ein warmer Junitag, die Fugen der Einfahrt sind mal wieder grün – wer greift da nicht gerne zum Abflammgerät. Schnell, ohne Chemie, rückenschonend. Doch was viele unterschätzen: Unkrautbrenner arbeiten mit Temperaturen zwischen 650 und 1000 Grad Celsius. Der Einsatz dieser Geräte birgt daher immer die Gefahr, unbeabsichtigt einen Brand auszulösen. Wer ein paar Grundregeln kennt, kann das Risiko auf ein Minimum reduzieren. Unkraut abflammen ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt – allerdings unterliegt es der Sorgfaltspflicht. Es gelten allgemeine Brandschutzvorgaben, wie sie etwa in der Richtlinie 12-15 der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) geregelt sind. Diese verlangt, dass bei Arbeiten mit Feuer im Freien alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um Schaden an Menschen und Gebäuden zu verhindern. In gewissen Gemeinden können weitergehende Einschränkungen gelten – etwa bei anhaltender Trockenheit oder in Waldnähe.

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Glatt in Rümlang in neues Flussbett umgeleitet – Start der Revitalisierung

In Rümlang, Gebiet Eichhof, realisiert die Flughafen Zürich AG derzeit den ersten Bauabschnitt der Glattrevitalisierung. Heute wurde die Glatt in ihr neues, ökologisch gestaltetes Flussbett umgeleitet. Das Projekt ausserhalb des Flughafengeländes dient als ökologische Ersatzmassnahme für Bauvorhaben am Flughafen Zürich und schafft neue Lebensräume. Im Beisein von Kantons- und Gemeindevertretenden wurde am Donnerstagmittag die Glatt auf 700 Metern Länge in ihr neues Flussbett geleitet. Ehrengäste haben als symbolischen Akt Wasser aus dem alten in den neuen Glattlauf gebracht, um den neuen Flusslauf einzuweihen. Im Anschluss öffneten Bagger bei den Anbindungspunkten die Dämme und die Glatt floss in ihr neues Bett.

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