Sanierung

Hecke, Baum, Strauch: Was Grundeigentümer an Strassen und Trottoirs beachten müssen

Die Hecke wächst, die Äste hängen tiefer, und irgendwann ragt das Grün auf den Gehweg oder verdeckt die Sicht an der Ausfahrt. Was im eigenen Garten harmlos wirkt, kann für andere Verkehrsteilnehmende gefährlich werden – und für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer rechtliche Konsequenzen haben. In der Schweiz gilt: Wer ein Grundstück besitzt, ist für die Bepflanzung an Strassen und Trottoirs verantwortlich. Das ist keine Frage der Kulanz, sondern des Gesetzes. In allen Kantonen sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Bäume, Sträucher und Hecken den Verkehr weder behindern noch gefährden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften werden die Arbeiten durch kantonale Strassenwärter oder Gemeindewerkhöfe auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden. Es lohnt sich also, jetzt nachzuschauen – bevor jemand anderes es tut.

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Waldbrand in der Schweiz: Gefahrenstufen, Feuerverbote und richtiges Verhalten

Ein weggeworfener Zigarettenstummel, ein unbeaufsichtigtes Lagerfeuer, ein Blitzeinschlag in ausgetrocknetem Gras: Waldbrände entstehen schnell und breiten sich unter bestimmten Bedingungen rasend aus. Anfang Juli 2026 gelten in mehreren Schweizer Kantonen – darunter Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Uri und St. Gallen – Feuerverbote der Stufe 4. Was das bedeutet, wie man sich verhält und warum der Wald in der Schweiz aktuell besonders gefährdet ist, erklärt dieser Ratgeber. Das Waldbrandinformationssystem des Bundes, das seit 2022 in Zusammenarbeit von Bund und Kantonen betrieben wird, bewertet die Waldbrandgefahr täglich anhand von fünf Stufen. Die Gefahrensituationen sind in fünf Stufen unterteilt und werden mit situationsbedingten Massnahmen begleitet. Aktuell befinden sich weite Teile der Schweiz auf Stufe 4 – und die Situation spitzt sich zu.

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Unkraut abflammen: Wie man es richtig macht, Brände verhindert und was erlaubt ist

Ein warmer Junitag, die Fugen der Einfahrt sind mal wieder grün – wer greift da nicht gerne zum Abflammgerät. Schnell, ohne Chemie, rückenschonend. Doch was viele unterschätzen: Unkrautbrenner arbeiten mit Temperaturen zwischen 650 und 1000 Grad Celsius. Der Einsatz dieser Geräte birgt daher immer die Gefahr, unbeabsichtigt einen Brand auszulösen. Wer ein paar Grundregeln kennt, kann das Risiko auf ein Minimum reduzieren. Unkraut abflammen ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt – allerdings unterliegt es der Sorgfaltspflicht. Es gelten allgemeine Brandschutzvorgaben, wie sie etwa in der Richtlinie 12-15 der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) geregelt sind. Diese verlangt, dass bei Arbeiten mit Feuer im Freien alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um Schaden an Menschen und Gebäuden zu verhindern. In gewissen Gemeinden können weitergehende Einschränkungen gelten – etwa bei anhaltender Trockenheit oder in Waldnähe.

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Glatt in Rümlang in neues Flussbett umgeleitet – Start der Revitalisierung

In Rümlang, Gebiet Eichhof, realisiert die Flughafen Zürich AG derzeit den ersten Bauabschnitt der Glattrevitalisierung. Heute wurde die Glatt in ihr neues, ökologisch gestaltetes Flussbett umgeleitet. Das Projekt ausserhalb des Flughafengeländes dient als ökologische Ersatzmassnahme für Bauvorhaben am Flughafen Zürich und schafft neue Lebensräume. Im Beisein von Kantons- und Gemeindevertretenden wurde am Donnerstagmittag die Glatt auf 700 Metern Länge in ihr neues Flussbett geleitet. Ehrengäste haben als symbolischen Akt Wasser aus dem alten in den neuen Glattlauf gebracht, um den neuen Flusslauf einzuweihen. Im Anschluss öffneten Bagger bei den Anbindungspunkten die Dämme und die Glatt floss in ihr neues Bett.

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Bauen+Wohnen Aargau 2026 begeistert mit Besucherrekord und vollem Haus

Die Bauen+Wohnen Aargau 2026 im Tägi Wettingen hat ihre Rolle als bedeutende Frühlingsmesse rund ums Eigenheim eindrücklich bestätigt. Vom 16. bis 19. April 2026 verwandelte sich das Messegelände mit vier Hallen und einem grosszügigen Aussenbereich in ein lebendiges Zentrum für Bau-, Wohn- und Energiethemen. Mit 220 Ausstellern war die Messe vollständig ausgebucht und bot eine breite, qualitativ hochwertige Angebotsvielfalt. Besonders erfreulich ist der grosse Publikumserfolg mit einem Besucherrekord von über 15'000 Besucherinnen und Besuchern. Das hohe Interesse spiegelte sich auch in der ausgezeichneten Qualität der Gespräche sowie in zahlreichen direkt vor Ort abgeschlossenen Geschäften wider.

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Frühlingsmesse Wettingen 2026: Gartenideen, Showgärten und Streetfood erleben

Vom 16. bis 19. April 2026 verwandelt sich das Tägi in Wettingen erneut in ein attraktives Messezentrum mit vier Hallen und einem grosszügigen Aussenbereich. Erwartet werden rund 14'000 Besucherinnen und Besucher – darunter Hauseigentümer, Bauinteressierte, Planer und Architekten –, die sich für die Themen Bauen, Wohnen, Garten und Energie interessieren. Das weitläufige Freigelände wird Gartenfreunde überzeugen und lädt mit einem Streetfood-Festival zum Geniessen und Verweilen ein. Die Frühlingsmesse deckt sämtliche Themenbereiche rund um Kauf, Bau, Wohnen und Sanieren ab und schafft mit 220 hochwertigen Ausstellern und über 30 kostenlosen Fachvorträgen, Foren und Beratungen die ideale Plattform für die Vermittlung von wertvollem Wissen und praktischen Tipps für das Eigenheim – von der Heizung über die Küche und das Bad bis hin zum Garten. Messeleiter Christian Hohl weiss: „Der ausgewogene Mix unseres Messeangebots spricht die Besucher an – hier findet jeder etwas Passendes.“

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