Seelisberg

Kanton Uri: Hecken und Bäume rechtzeitig schneiden – Kanton erinnert an Vorschriften

Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken an Strassen, Trottoirs und Ausfahrten. Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz dürfen durch Bepflanzungen weder der Verkehr behindert oder gefährdet, noch der Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigt werden (Art. 83 Planungs- und Baugesetz des Kantons Uri; RB 40.1111).

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