Türen beschädigt und Solarspeicher gestohlen – Polizei ermittelt nach mehreren Einbrüchen

(Trübbach / St.Gallen SG). Zwischen Mittwochabend und Donnerstagmittag (01.10.2026) ist es in Trübbach zu mehreren Einbrüchen in einer Schrebergartenanlage sowie in der Nacht von Donnerstag auf Freitag (02.10.2026) in St.Gallen zu einem versuchten Einbruch in eine Wohnung gekommen.

In Trübbach waren insgesamt sechs Schrebergartenhäuschen betroffen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Trübbach: Sechs Schrebergartenhäuschen von Einbrüchen betroffen
  • Zeitraum: Zwischen Mittwochabend und Donnerstagmittag
  • Deliktsgut: Unter anderem ein Solarspeicher gestohlen
  • Sachschaden: Unter anderem Türen beschädigt
  • St.Gallen: Versuchter Wohnungseinbruch an der Langgasse
  • Zeit: Freitag kurz nach 1 Uhr
  • Vorgehen: Täterschaft rüttelt an Türklinke und schlägt Fensterscheibe ein
  • Reaktion: Bewohnerin schaltet Licht ein, Täterschaft flüchtet
  • Fahndung: Polizeiliche Suche bleibt erfolglos
  • Ermittlungen: Kantonspolizei St.Gallen und Staatsanwaltschaft ermitteln

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (01.10.2026) näherte sich eine unbekannte Täterschaft aus unbekannter Richtung der Schrebergartenanlage im Gebiet Rheinau in Trübbach. Dort brach sie in mehrere Schrebergartenhäuschen ein. Dabei wurden unter anderem Türen beschädigt und ein Solarspeicher gestohlen. Insgesamt waren sechs Schrebergartenhäuschen betroffen. Ob weiteres Deliktsgut entwendet wurde und wie hoch der entstandene Sachschaden ist, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Fensterscheibe bei versuchtem Wohnungseinbruch eingeschlagen

Am Freitag, kurz nach 1 Uhr, erhielt die Notruf- und Einsatzleitzentrale St.Gallen die Meldung von einem versuchten Einbruch in eine Wohnung an der Langgasse in St.Gallen. Eine Frau hatte zuvor wahrgenommen, wie eine unbekannte Täterschaft an der Türklinke ihrer Wohnung rüttelte. Kurz darauf wurde eine Fensterscheibe eingeschlagen. Als die Frau das Licht einschaltete, entfernte sich die Täterschaft von der Örtlichkeit. Die ausgerückte Patrouille leitete umgehend eine Fahndung nach der unbekannten Täterschaft ein, die jedoch erfolglos blieb.

Die Kantonspolizei St.Gallen hat unter der Leitung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen in beiden Fällen die Ermittlungen aufgenommen.


Einbruchschutz: Schon einfache Massnahmen können helfen

Türen sollten auch bei kurzer Abwesenheit immer mit dem Schlüssel abgeschlossen werden. Fenster, Balkon- und Terrassentüren sollten vollständig geschlossen sein – gekippte Fenster gelten aus Sicht der Einbruchprävention als offene Fenster. Auch eine aufmerksame Nachbarschaft kann helfen, verdächtige Beobachtungen rasch zu erkennen.

Wer einen Einbruch bemerkt oder eine Täterschaft überrascht, sollte sich nicht selbst in Gefahr bringen, sondern die Polizei über die Notrufnummer 117 verständigen. Nach einem Einbruch sollte am Tatort möglichst nichts verändert werden, damit keine Spuren verloren gehen.


 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen

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